Grundlage:
Landesverordnung vom 17.08.2021
Diese Aufzählung dient nur einer grundsätzlichen Orientierung. Einzelheiten sind der Landesverordnung zu entnehmen.
Die jeweils gültige Landesverordnung ist hier verfügbar.
- Keine Obergrenze der Teilnehmerzahl
- Testpflicht im Innenbereich
- entfällt für Kinder bis zum 7. Lebensjahr
- entfällt für minderjährige Schulkinder, die einen regelmäßigen Test nachweisen
- entfällt bei Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung
- Hygienekonzept erforderlich
- Kontaktdaten von Teilnehmern und Besuchern müssen erhoben werden
- Qualifizierte Mund-/Nasenbedeckung