Viertelfinale Kreispokal

Die Auslosung live über Teams hat folgende Spielpaarungen ergeben:

Horst Busch Pokal (Damen)

SV Henstedt-Ulzburg 3Berliner SC/SH
TSV Ellerau 1SC Nahe 08 2
TuS HartenholmSV Sülfeld 2
HSG KalkbergBSV Kisdorf

Manfred Frank Pokal (Herren)

HSG Kaltenkirchen/LentfördenTV Trappenkamp
TSV Ellerau 2SV Henstedt-Ulzburg 1
SG Todesfelde/Leezen​SG Boostedt/Großenaspe ​
SV Henstedt-Ulzburg 2HSG Kalkberg​

Für das Achtelfinale der Kreispokale bei den Damen und Herren ist das Wochenende 08.01.2022-09.01.2022 freigehalten. Die Runde muss bis zum 19.03.2022 gespielt werden.

Zusatz-Durchführungsbestimmungen zum Kreispokal

Achtelfinale Kreispokal

Die Auslosung live über Teams hat folgende Spielpaarungen ergeben:

Horst Busch Pokal (Damen)

Freilos 1SV Sülfeld 2
Freilos 2TSV Ellerau 1
Freilos 3HSG Kalkberg 06
Freilos 4TuS Hartenholm
Freilos 5Berliner SC
BSV KisdorfSG Todesfelde/Leezen 3
SC Nahe 08 2TSV Ellerau 2
TV TrappenkampSV Henstedt-Ulzburg 3

Manfred Frank Pokal (Herren)

Freilos 1SV Henstedt-Ulzburg 2
Freilos 2SG Todesfelde/Leezen
Freilos 3SG Boostedt/Großenaspe
Freilos 4TSV Ellerau 2
HSG Kaltenkirchen/LentföhrdenSV Wahlstedt
HSG KalkbergTSV Ellerau 3
SV Henstedt-Ulzburg 1SC Nahe 08
TV TrappenkampSV Sülfeld

Für das Achtelfinale der Kreispokale bei den Damen und Herren ist das Wochenende 20.11.2021-21.11.2021 freigehalten. Die Runde muss bis zum 19.12 gespielt werden.

Die Begegnungen der Viertelfinale werden Mitte Dezember wieder live über Teams ausgelost.

Für die Ausrichtung der Halbfinal-Spiele und der Final-Spiele werden durchführende
Vereine gesucht, dies kann auch gerne an mehreren Orten stattfinden.
Wünschenswert ist ein gewisses Maß an Catering, die Begleitung durch einen
Hallensprecher, etc.
Am Ort der Finals findet vor den Spielen der SR-Verbandstag 2021 statt. Hierfür ist
vom Ausrichter der Final-Spiele ein Raum zur Verfügung zu stellen.

Zusatz-Durchführungsbestimmungen zum Kreispokal

Corona-Grundregeln für den Spielbetrieb

Grundlage:
Landesverordnung vom 17.08.2021

Diese Aufzählung dient nur einer grundsätzlichen Orientierung. Einzelheiten sind der Landesverordnung zu entnehmen.
Die jeweils gültige Landesverordnung ist hier verfügbar.

  • Keine Obergrenze der Teilnehmerzahl
  • Testpflicht im Innenbereich
    • entfällt für Kinder bis zum 7. Lebensjahr
    • entfällt für minderjährige Schulkinder, die einen regelmäßigen Test nachweisen
    • entfällt bei Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung
  • Hygienekonzept erforderlich
  • Kontaktdaten von Teilnehmern und Besuchern müssen erhoben werden
  • Qualifizierte Mund-/Nasenbedeckung