Corona-Grundregeln für den Spielbetrieb

Grundlage:
Landesverordnung vom 17.08.2021

Diese Aufzählung dient nur einer grundsätzlichen Orientierung. Einzelheiten sind der Landesverordnung zu entnehmen.
Die jeweils gültige Landesverordnung ist hier verfügbar.

  • Keine Obergrenze der Teilnehmerzahl
  • Testpflicht im Innenbereich
    • entfällt für Kinder bis zum 7. Lebensjahr
    • entfällt für minderjährige Schulkinder, die einen regelmäßigen Test nachweisen
    • entfällt bei Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung
  • Hygienekonzept erforderlich
  • Kontaktdaten von Teilnehmern und Besuchern müssen erhoben werden
  • Qualifizierte Mund-/Nasenbedeckung